Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen & Softwarelizenzvertrag

SaaS für Schweizer HandwerksbetriebeSchweizer RechtVersion 1.5 · Stand 20. Oktober 2026

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln zusammen mit dem darin enthaltenen Softwarelizenzvertrag die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform «upclients» (nachfolgend «Software» oder «Dienst»). Anbieter ist upclients, ein Einzelunternehmen einer selbstständig erwerbenden natürlichen Person mit Wohnsitz in der Schweiz (nachfolgend «Anbieter»). Name und Adresse des Inhabers stehen im Impressum.

Bestandteile des Vertrags sind diese AGB, der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, im Kundenportal abrufbar) und die jeweils gültige Preis- und Planbeschreibung auf der Website. Wie der Anbieter Personendaten bearbeitet, beschreibt die Datenschutzerklärung. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht.

§ 1 Geltungsbereich, Begriffe und Anbieter

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden über die Nutzung der Software, in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.

1.2 Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Unternehmen (B2B), insbesondere an Handwerksbetriebe mit Sitz oder Niederlassung in der Schweiz. Der Kunde bestätigt mit dem Vertragsschluss, die Software ausschliesslich für gewerbliche Zwecke zu nutzen. Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten werden nicht abgeschlossen.

1.3 «Anbieter» bezeichnet den Inhaber des Einzelunternehmens upclients gemäss Impressum; das Unternehmen ist nicht im Handelsregister eingetragen. «Kunde» bezeichnet das Unternehmen, das mit dem Anbieter einen Vertrag nach diesen AGB abschliesst. «Nutzer» sind die natürlichen Personen (z. B. Geschäftsführung, Büro, Monteure), denen der Kunde Zugang zur Software einräumt; der Kunde steht dafür ein, dass sie diese AGB einhalten. «Software» bezeichnet die webbasierte Plattform upclients samt allen Funktionen, Updates, Schnittstellen und Begleitmaterialien.

1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

2.1 Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung der Software als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet. Der Kunde erhält das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare und auf die Vertragsdauer beschränkte Recht, die Software zu nutzen.

2.2 upclients ist eine Software für Handwerksbetriebe. Je nach Plan umfasst sie insbesondere: Kundenverwaltung; Aufträge, Offerten und Rechnungen mit QR-Rechnung, Erinnerungen und Mahnwesen; Material, Lager und Leistungen; Einsatzplanung, Kalender, Zeiterfassung, Ferien und Abwesenheiten; Rapporte mit Diktierfunktion; Team-Chat und Benachrichtigungen; Erfassung von Belegen und Lieferscheinen mit automatischem Auslesen; Bankimport (camt) mit Zahlungsabgleich; vorbereitende Buchhaltung (Kontierung, Journal, MWST, Treuhand-Export) und eine Anbindung an bexio; KI-gestützte Funktionen und die Assistentin «Nova». Der genaue Umfang richtet sich nach dem gewählten Plan und der aktuellen Preis- und Planbeschreibung auf der Website.

2.3 Bestimmte Funktionen sind mengenmässig begrenzt (Kontingente, z. B. Nova-Fragen und -Minuten, Diktate, Beleg- und Lieferschein-Scans, Bankimporte, Import-Zeilen). Die Kontingente je Plan stehen in der Planbeschreibung; zusätzliche Kontingente können nach § 4.6 gebucht werden.

2.4 Der Anbieter betreibt die Software mit Infrastruktur- und Fachdiensten von Drittanbietern (u. a. Hosting, Datenbank, Speicher, E-Mail-Versand, Zahlungsabwicklung, KI-Dienste). Die vollständige Liste der Unterauftragsverarbeiter mit Zweck und Standort ist Anhang 1 des AVV. Der Anbieter ist nicht Hersteller dieser Infrastruktur und übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit der Dienste Dritter.

2.5 Die Software wird laufend weiterentwickelt. Der Anbieter darf Funktionen ändern, ergänzen oder entfernen, solange die Kernfunktionen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Über das wesentliche Einschränken oder Entfernen einer Kernfunktion informiert er mit angemessener Vorankündigung. Updates sind im Abonnement enthalten.

2.6 Support erfolgt per E-Mail an kontakt@upclients.ch und, soweit in der Software angeboten, über einen Chat oder die Feedback-Funktion. Anfragen werden nach bestem Bemühen beantwortet; ein Service Level Agreement (SLA) besteht nur, wenn es schriftlich vereinbart ist.

2.7 Die Buchhaltungsfunktionen (Kontierung, Journal, MWST, Exporte, bexio-Anbindung) unterstützen die vorbereitende Buchführung. Sie ersetzen weder eine Buchhaltungssoftware noch die ordnungsgemässe Buchführung des Kunden. Der Anbieter berät nicht in buchhalterischen, steuerlichen oder rechtlichen Fragen; die Verantwortung für Buchführung, MWST-Abrechnung und Steuererklärungen bleibt beim Kunden bzw. seiner Treuhänderin.

2.8 Offerten, Rechnungen, Erinnerungen und Mahnungen, die der Kunde aus der Software an seine Kundinnen und Kunden sendet, werden im Auftrag des Kunden über Absenderadressen von upclients versandt; Antworten gehen an die vom Kunden hinterlegte Adresse.

2.9 Nova und die übrigen KI-Funktionen machen Vorschläge und erstellen Entwürfe. Änderungen an Daten führt Nova erst aus, wenn der Nutzer sie bestätigt hat. Nachrichten an Dritte versendet Nova nicht selbst.

§ 3 Vertragsschluss, Testphase und Lizenz

3.1 Der Kunde fragt über die Website einen Zugang an. Der Anbieter prüft die Anfrage und stellt dem Kunden einen persönlichen Bestelllink zu. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde den Bestellvorgang über diesen Link abschliesst. Vor dem Abschluss kann der Kunde seine Angaben im Bestellvorgang prüfen und korrigieren. Danach richtet der Anbieter den Zugang ein und bestätigt ihn per E-Mail. Die Darstellung der Software auf der Website ist kein verbindliches Angebot, und ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.

3.2 Neue Kunden können die Software einmalig während 7 Tagen kostenlos testen, und zwar im vollen Umfang des Plans Premium, unabhängig vom bestellten Plan. Für die Testphase ist keine Zahlungsmethode nötig. Der Anbieter kann Umfang und Dauer künftiger Testphasen ändern und eine Testphase bei Missbrauch beenden.

3.3 Hinterlegt der Kunde bis zum Ende der Testphase eine Zahlungsmethode, geht die Testphase automatisch in das kostenpflichtige Abonnement über, und zwar im bestellten Plan und mit der bestellten Laufzeit; die erste Zahlung wird am Ende der Testphase fällig. Sind dann mehr Nutzer aktiv, als der Plan enthält, werden die zusätzlichen Nutzer als Zusatzlizenzen nach § 4.5 verrechnet; der Kunde kann Nutzer vorher deaktivieren. Hinterlegt der Kunde keine Zahlungsmethode, endet der Vertrag mit Ablauf der Testphase von selbst und ohne Kosten. Der Zugang wird gesperrt, und die Daten werden nach § 5.6 gelöscht.

3.4 Jeder Kunde erhält nur eine Testphase. Wer upclients bereits getestet oder genutzt hat, schliesst das Abonnement ohne Testphase ab; die Zahlung ist dann sofort fällig. Sind die früheren Daten noch nicht gelöscht, stehen sie wieder zur Verfügung.

3.5 Mit Vertragsschluss erhält der Kunde eine einfache (nicht ausschliessliche), nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz, die Software während der Vertragsdauer für seine eigenen betrieblichen Zwecke zu nutzen («Softwarelizenz»). Die Software ist für Betriebe mit Sitz in der Schweiz bestimmt; Nutzer dürfen sie auch im Ausland verwenden, etwa auf einer Baustelle.

3.6 Nicht erlaubt sind insbesondere: die Software zu vervielfältigen, weiterzugeben, unterzulizenzieren oder weiterzuverkaufen; sie zu dekompilieren, zu disassemblieren oder ihren Quellcode auf andere Weise zu analysieren, soweit das Gesetz es nicht ausdrücklich erlaubt; Urheberrechts- oder Markenhinweise zu entfernen; die Software zur Entwicklung eines Konkurrenzprodukts zu nutzen; die Schnittstellen automatisiert und ausserhalb des vorgesehenen Gebrauchs abzufragen.

3.7 Der Kunde ist einverstanden, dass Rechnungen, Vertragsunterlagen und Mitteilungen elektronisch zugestellt werden, insbesondere per E-Mail an die bei der Bestellung oder im Konto hinterlegte Adresse oder über das Kundenportal.

§ 4 Preise, Pläne, Zahlung und Abrechnung

4.1 Es gelten die Preise der Preisübersicht auf der Website, in Schweizer Franken (CHF). Der Anbieter ist nicht mehrwertsteuerpflichtig (Art. 10 Abs. 2 lit. a MWSTG); auf den Preisen wird keine MWST erhoben oder ausgewiesen. Wird der Anbieter mehrwertsteuerpflichtig, informiert er den Kunden mindestens 30 Kalendertage im Voraus; ab diesem Zeitpunkt verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen MWST.

4.2 Der Anbieter kann mit einzelnen Kunden, etwa Pilotkunden, individuelle Preise vereinbaren. Solche Vereinbarungen gehen der Preisübersicht vor.

4.3 Die Zahlungen wickelt der Zahlungsdienstleister Stripe ab. Mit der Hinterlegung einer Zahlungsmethode ermächtigt der Kunde den Anbieter und Stripe, die fälligen Beträge automatisch zu belasten. Für die Zahlungsabwicklung gelten ergänzend die Bedingungen und die Datenschutzerklärung von Stripe. Zahlungsmethode, Rechnungsadresse und Rechnungen verwaltet der Kunde im Kundenportal von Stripe, das aus der Software erreichbar ist.

4.4 Der Anbieter bietet die Pläne Smart, Pro und Premium mit den Laufzeiten 1 Monat, 1 Jahr und 2 Jahren an. Der Preis wird für die ganze Laufzeit im Voraus belastet, jeweils zu Beginn einer Periode (bei 1 Jahr und 2 Jahren also einmal je Periode für die ganze Periode).

4.5 Jeder Plan enthält eine bestimmte Anzahl Büro-Lizenzen gemäss Planbeschreibung. Weitere Nutzer werden als Zusatzlizenzen verrechnet: Büro-Lizenz für einen weiteren Nutzer im Büro, Monteur-Lizenz für einen weiteren Nutzer im Aussendienst. Zusatzlizenzen laufen mit der Laufzeit des Abonnements. Kommt eine Lizenz hinzu, wird der Betrag für die restliche Periode anteilig sofort belastet; fällt eine weg, wird der anteilige Betrag als Guthaben mit künftigen Rechnungen verrechnet. Sind mehr Nutzer aktiv, als Lizenzen vorhanden sind (z. B. nach der Testphase oder nach einem Wechsel in einen tieferen Plan), werden die fehlenden Lizenzen automatisch hinzugebucht.

4.6 Zusätzlich zu den Kontingenten des Plans kann die Geschäftsführung des Kunden Zusatzpakete buchen (z. B. weitere Nova-Fragen, Nova-Minuten oder Diktate). Zusatzpakete sind Monatsabonnemente: Sie werden monatlich im Voraus belastet, verlängern sich automatisch und können jederzeit auf das Ende des laufenden Monats gekündigt werden. Für den laufenden Monat gibt es keine Rückerstattung. Nicht verbrauchte Mengen verfallen am Ende des Monats. Während der Testphase können keine Zusatzpakete gebucht werden. Endet der Hauptvertrag, enden auch die Zusatzpakete.

4.7 Der Kunde kann den Plan wechseln. Ein Wechsel in einen höheren Plan gilt sofort; die Differenz für die restliche Periode wird anteilig belastet. Ein Wechsel in einen tieferen Plan oder auf eine kürzere Laufzeit gilt ab Ende der laufenden Periode; bis dahin bleibt der bisherige Plan. Die erfassten Daten bleiben bei jedem Wechsel erhalten. Funktionen und Kontingente des höheren Plans stehen nach einem Wechsel nach unten nicht mehr zur Verfügung; eine bestehende bexio-Verbindung wird dabei getrennt, wenn der neue Plan sie nicht enthält.

4.8 Schlägt eine Zahlung fehl, versucht Stripe die Belastung während einer Nachfrist mehrmals erneut; der Zugang bleibt in dieser Zeit bestehen. Bleiben alle Versuche erfolglos, endet das Abonnement, und der Zugang wird gesperrt. Der Anbieter informiert den Kunden per E-Mail, wie er das Abonnement wieder aufnehmen kann und an welchem Datum seine Daten gelöscht werden (§ 5.6). Offene Zahlungspflichten bleiben bestehen. Kosten für Rückbuchungen oder Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde.

4.9 Der Anbieter kann die Preise auf den Beginn einer neuen Periode anpassen. Er kündigt die Anpassung mindestens 30 Kalendertage vorher per E-Mail an. Der Kunde kann das Abonnement bis zum Ende der laufenden Periode kündigen; kündigt er nicht, läuft das Abonnement zu den neuen Preisen weiter.

§ 5 Laufzeit, Kündigung und Daten nach Vertragsende

5.1 Das Abonnement beginnt mit dem Vertragsschluss bzw. nach einer Testphase mit deren Ende und läuft für die gewählte Laufzeit (1 Monat, 1 Jahr oder 2 Jahre). Es verlängert sich jeweils automatisch um dieselbe Laufzeit, wenn es nicht gekündigt wird.

5.2 Der Kunde kann das Abonnement jederzeit auf das Ende der laufenden Periode kündigen, auch noch am letzten Tag der Periode. Bis zum Ende der Periode bleibt der Zugang bestehen. Bereits bezahlte Beträge werden nicht anteilig zurückerstattet.

5.3 Die Kündigung erfolgt in der Software über die Abonnement-Seite (Kundenportal von Stripe) oder per E-Mail an kontakt@upclients.ch. Für eine eindeutige Zuordnung soll die E-Mail von der im Konto hinterlegten Adresse kommen.

5.4 Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Kalendertagen auf das Ende eines Monats kündigen. Hat der Kunde für die Zeit nach dem Vertragsende bereits bezahlt, erstattet der Anbieter diesen Teil anteilig zurück. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei einem wesentlichen Verstoss gegen diese AGB, bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung oder bei missbräuchlicher Nutzung der Software.

5.5 Während der Vertragsdauer kann der Kunde seine Daten jederzeit über die Exportfunktionen der Software sichern. Er ist dafür verantwortlich, dies vor dem Vertragsende zu tun, insbesondere für Unterlagen, die er von Gesetzes wegen aufbewahren muss (z. B. Rechnungen und Buchungsbelege während 10 Jahren nach Art. 958f OR). Mit dem Vertragsende wird der Zugang gesperrt.

5.6 Die Daten des Kunden werden 30 Kalendertage nach dem Vertragsende unwiderruflich gelöscht; endet eine Testphase ohne Abonnement, 7 Kalendertage danach. Gelöscht werden alle Daten des Betriebs, auch Rechnungen, Belege, Dateien und Zeiterfassung. Der Anbieter kündigt die Löschung mit ihrem Datum per E-Mail an (beim Vertragsende und rund eine Woche vorher). Bis zur Löschung stellt er dem Kunden auf Anfrage per E-Mail seine Daten zur Verfügung, insbesondere Rechnungen und andere aufbewahrungspflichtige Unterlagen. Schliesst der Kunde bis dahin wieder ein Abonnement ab, bleiben die Daten erhalten. In Sicherungskopien sind gelöschte Daten noch während höchstens 30 Tagen vorhanden; sie werden dort nicht mehr verwendet und laufen mit dem nächsten Sicherungszyklus aus.

§ 6 Pflichten des Anbieters

6.1 Der Anbieter stellt die Software während der Vertragsdauer über die dem Kunden mitgeteilte Adresse bereit.

6.2 Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel an, garantiert sie aber nicht. Wartungsarbeiten, technische Störungen und Ausfälle bei Drittanbietern zählen nicht zur Verfügbarkeitsberechnung.

6.3 Der Anbieter behebt bekannt gewordene Sicherheitslücken so rasch wie möglich und trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Kundendaten (Einzelheiten: AVV, Anhang 2).

6.4 Der Anbieter erstellt regelmässig Sicherungskopien, um den Betrieb wiederherstellen zu können. Sie ersetzen die eigene Datensicherung des Kunden nach § 7.7 nicht.

6.5 Der Anbieter informiert den Kunden mindestens 30 Kalendertage im Voraus per E-Mail über Preisänderungen und über wesentliche Änderungen der AGB, des AVV oder der Datenschutzerklärung.

§ 7 Pflichten des Kunden

7.1 Der Kunde zahlt die vereinbarten Preise fristgerecht und hält seine Kontakt- und Zahlungsdaten aktuell.

7.2 Der Kunde ist allein verantwortlich für Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmässigkeit der Daten, die er in die Software eingibt. Das gilt besonders für automatisch ausgelesene Belege, KI-Vorschläge und Vorschläge im Bankabgleich: Der Kunde prüft sie, bevor er sie übernimmt.

7.3 Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und schützt sie vor Dritten. Bei Verdacht auf unbefugten Zugriff informiert er den Anbieter sofort.

7.4 Für Personendaten, die der Kunde in der Software bearbeitet (z. B. Daten seiner Kundinnen und Kunden, Lieferanten und Mitarbeitenden), ist er der Verantwortliche. Er sorgt für die nötige Rechtsgrundlage und informiert die betroffenen Personen. Das gilt insbesondere für Gesundheitsangaben (z. B. Krankmeldungen), für Fotos, auf denen Personen erkennbar sind, und für die Sprachfunktionen: Stellt der Kunde seinen Mitarbeitenden Nova oder das Diktat zur Verfügung, informiert er sie vorher über die Bearbeitung nach der Datenschutzerklärung.

7.5 Der Kunde nutzt die Software nicht für rechtswidrige Zwecke, nicht zur Verletzung von Rechten Dritter und nicht in einer Weise, die den Betrieb der Software oder anderer Kunden beeinträchtigt.

7.6 Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechts- oder vertragswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden oder seine Nutzer beruhen.

7.7 Der Kunde sichert seine Daten selbst regelmässig, etwa über die Exportfunktionen der Software.

§ 8 Haftung

Hinweis: Der Anbieter ist eine selbstständig erwerbende natürliche Person ohne Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die folgenden Beschränkungen sind deshalb wesentlich; sie gelten im Rahmen von Art. 100 OR.

8.1 Die Haftung des Anbieters für Schäden aller Art, insbesondere für direkte und indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust und Betriebsunterbrechung, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den Betrag begrenzt, den der Kunde in den 3 Monaten vor dem schädigenden Ereignis als Abonnementsgebühr bezahlt hat. Insgesamt ist die Haftung je Vertragsjahr auf die in diesem Vertragsjahr bezahlten Abonnementsgebühren begrenzt. Während der kostenlosen Testphase haftet der Anbieter nur für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit.

8.2 Eine weitergehende Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, insbesondere für Schäden durch Systemausfälle oder Nichtverfügbarkeit, durch Fehler, Ungenauigkeiten oder Verlust von Daten, durch Ausfälle oder Fehler von Drittanbietern, durch höhere Gewalt, durch unbefugten Zugriff Dritter trotz angemessener Sicherheitsmassnahmen sowie für mittelbare Schäden und Folgeschäden.

8.3 Der Anbieter haftet nicht für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Inhalten, die KI-gestützte Funktionen erzeugen (z. B. ausgelesene Belege, Texte und Titel, Antworten und Entwürfe von Nova, Vorschläge im Bankabgleich). Solche Inhalte sind Vorschläge; der Kunde prüft sie, bevor er sie übernimmt oder sich darauf stützt.

8.4 Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die entstehen, weil der Kunde die Software entgegen ihrem Zweck oder entgegen diesen AGB verwendet.

8.5 Die Beschränkungen gelten nicht bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters (Art. 100 Abs. 1 OR), bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei sonstiger zwingender gesetzlicher Haftung.

§ 9 Geistiges Eigentum

9.1 Alle Rechte an der Software, einschliesslich Quellcode, Design, Texten, Grafiken, Datenbanken und Marken, stehen dem Anbieter zu oder sind ihm lizenziert. Sie sind durch das schweizerische und internationale Urheber- und Markenrecht geschützt.

9.2 Der Kunde erhält keine Eigentumsrechte an der Software, sondern nur die Lizenz nach § 3.

9.3 Die Daten, die der Kunde eingibt, gehören dem Kunden. Er räumt dem Anbieter das nicht ausschliessliche, unentgeltliche Recht ein, sie ausschliesslich zur Erbringung des Dienstes zu bearbeiten und zu speichern. Dieses Recht erlischt mit dem Vertragsende und der Löschung der Daten. Kundendaten werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet, weder vom Anbieter noch von den eingesetzten KI-Diensten.

9.4 Der Kunde darf Name, Logo oder Marke von upclients nur mit schriftlicher Zustimmung des Anbieters für eigene Werbung verwenden.

§ 10 Drittanbieter, KI und bexio

10.1 Der Anbieter setzt für den Betrieb Unterauftragsverarbeiter ein. Die aktuelle Liste mit Zweck und Standort ist Anhang 1 des AVV im Kundenportal; eine Übersicht nach Kategorien enthält die Datenschutzerklärung. Mit allen Unterauftragsverarbeitern bestehen Verträge über die Auftragsbearbeitung (AVV/DPA).

10.2 Für die Dienste Dritter, die der Kunde selbst nutzt (z. B. Stripe-Kundenportal, bexio), gelten zusätzlich deren Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen. Der Anbieter haftet nicht für Verhalten, Datenschutzpraxis oder Verfügbarkeit dieser Dienste.

10.3 Verbindet der Kunde sein eigenes bexio-Konto mit upclients, übermittelt der Anbieter Buchhaltungs- und Belegdaten im Auftrag und auf Weisung des Kunden an bexio. Für das bexio-Konto gelten die Verträge zwischen dem Kunden und der bexio AG. Der Kunde kann die Verbindung jederzeit in der Software trennen.

10.4 Die KI-Funktionen nutzen Modelle von Google (Vertex AI), die in Rechenzentren in der EU laufen. Die verarbeiteten Inhalte werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet. Welche Funktion welche Daten an die KI übermittelt, beschreibt die Datenschutzerklärung.

§ 11 Datenschutz

11.1 Der Anbieter bearbeitet Personendaten nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und, soweit anwendbar, nach der Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO).

11.2 Die Datenschutzerklärung beschreibt, welche Personendaten der Anbieter als Verantwortlicher bearbeitet, etwa für Vertrag, Abrechnung und Support.

11.3 Soweit der Anbieter Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) als Bestandteil dieses Vertrags. Der Kunde stimmt ihm bei der Einrichtung seines Kontos zu; die geltende Fassung ist jederzeit im Kundenportal abrufbar und wird auf Anfrage per E-Mail zugestellt.

11.4 Für die Einhaltung des Datenschutzes bei der Nutzung der Software ist der Kunde als Verantwortlicher selbst zuständig, insbesondere für die Daten seiner Kundinnen und Kunden und seiner Mitarbeitenden.

§ 12 Vertraulichkeit

12.1 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter. Vertraulich sind insbesondere Geschäfts- und Kundendaten, Preiskonditionen, technische Informationen und alle als vertraulich bezeichneten oder erkennbaren Informationen.

12.2 Ausgenommen sind Informationen, die ohne Zutun einer Partei öffentlich bekannt sind oder werden, die der empfangenden Partei schon vorher bekannt waren oder die von Gesetzes wegen offengelegt werden müssen.

12.3 Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt über das Vertragsende hinaus, solange die Informationen vertraulich sind.

§ 13 Änderung der AGB

13.1 Der Anbieter kann diese AGB anpassen, insbesondere bei Weiterentwicklung der Software, geänderter Rechtslage oder geänderten Diensten. Wesentliche Änderungen kündigt er mindestens 30 Kalendertage vor Inkrafttreten per E-Mail an und veröffentlicht die neue Fassung auf der Website. Datum und Version jeder Fassung stehen im Dokument.

13.2 Der Kunde kann einer angekündigten Änderung bis zu ihrem Inkrafttreten widersprechen. Dann kann jede Partei den Vertrag auf das Ende der laufenden Periode kündigen; bis dahin gilt die bisherige Fassung. Widerspricht der Kunde nicht und nutzt er die Software nach dem Inkrafttreten weiter, gelten die Änderungen als angenommen.

13.3 Bei einer Verlängerung des Abonnements gelten die AGB in der Fassung zum Zeitpunkt der Verlängerung.

§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1 Auf diesen Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Wiener Kaufrechts (CISG).

14.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Wohnsitz des Anbieters in der Schweiz.

14.3 Das Angebot richtet sich nur an Unternehmen; Bestimmungen zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten sind nicht anwendbar. Der Anbieter nimmt nicht an Verfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

§ 15 Schlussbestimmungen

15.1 Vertragssprache ist Deutsch. Bei Abweichungen zwischen Sprachfassungen gilt die deutsche.

15.2 Ist eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die zulässige Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

15.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen der AGB richten sich nach § 13.

15.4 Der Anbieter darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Rechtsnachfolger übertragen, z. B. wenn das Einzelunternehmen in eine Gesellschaft umgewandelt wird. Er informiert den Kunden darüber. Der Kunde kann den Vertrag innert 30 Tagen nach der Mitteilung ausserordentlich kündigen; bei einer blossen Umwandlung der Rechtsform unter Fortführung des Geschäfts nur, wenn sie ihm wesentliche Nachteile bringt.

15.5 Diese AGB ersetzen alle früheren mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen der Parteien über die Nutzung der Software.

upclients · AGB & Softwarelizenzvertrag · Version 1.5 · Stand 20. Oktober 2026